Mein therapeutisches Verständnis
Ich bin ausgebildet nach dem Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie. In meiner Arbeitsweise orientiere ich mich an den aktuellen Leitlinien (S3) und anerkannten evidenzbasierten Verfahren. Ich versuche, über den störungsspezifischen Rahmen ganzheitliche Elemente und störungsübergreifende Modelle in meine Arbeit einfließen zu lassen. Ziel ist für mich zunächst immer das Verstehen des eigenen Selbst im ganz individuellen Kontext, um dann zu entscheiden, wo es Anpassung bestimmter Muster benötigt.
In meiner Behandlungsphilosophie verstehe ich Psychotherapie als Prozess, als Entwicklung, weg von Rigidität und Starrheit, hin zu mehr Flexibilität, Alternativen und Akzeptanz. Jedes Mal aufs Neue empfinde ich Begeisterung und Bewunderung für das Finden neuer Wege und das Mitbegleiten hin zu mehr (Lebens)zufriedenheit. Dabei bedeutet Therapie für mich nicht das Verhindern von Schmerzhaftem oder die reine Symptomreduktion, sondern das Zurückgewinnen von Kontrolle, dort, wo es machbar ist. In meiner Haltung arbeite ich stets sehr transparent und ehrlich und bringe mich als nicht-wertendes, wohlwollendes, sowie stellenweise dennoch direktes Gegenüber ein.
Therapiemethode
In der Behandlung kommen neben "klassischen" Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie auch Elemente aus weiterentwickelten Therapieformen zum Einsatz. Ich nutze dabei Elemente aus der Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT), der Schematherapie sowie der Acceptance- und-Commitment Therapie (ACT), außerdem achtsamkeitsbasierte Interventionen sowie Entspannungsverfahren.
Weitere Fragen zu den speziellen Therapieverfahren und ihrer jeweiligen Passung können wir in den Sprechstunden klären.



Behandlungsspektrum
Ich unterstützte Sie unter anderem bei folgenden Schwerpunkten:
- ADHS im Erwachsenenalter (Diagnostik und Behandlung)
- Anhaltende Trauerstörung
- Anpassungsstörungen (z.B. als Reaktion auf einschneidende Lebensveränderungen oder Krisen)
- Angststörungen (Panik, Phobien)
- Belastungsreaktionen nach traumatischen Ereignissen (z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS))
- Bipolare Störungen
- Borderline-Persönlichkeitsstörung und andere Persönlichkeitsstörungen
- Depressive Erkrankungen, Burn-Out
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge-Eating)
- Somatoforme Störungen (körperliche Beschwerden ohne eindeutigen organischen Befund)
- Schlafstörungen
- Kritische Lebensereignisse (z.B. Verluste, Wohnortwechsel, berufliche Neuorientierung) hier muss geprüft werden, ob eine klinische Diagnose vorliegt oder es sich eher um ein Coaching handelt, bei dem die Kosten selbst getragen werden müssen.
Paartherapie
Paartherapie ist immer eine Selbstzahlungsleistung, da in diesem Fall nicht von klinisch relevanten Beschwerden im Rahmen einer Heilbehandlung ausgegangen wird. Dennoch kann hier eine Therapie in einer psychotherapeutischen Praxis sinnvoll sein, da Paarkonflikte immense Belastungen für das Paar selbst und ihr System bedeuten können. Paartherapie kann verschiedene Fragestellungen verfolgen, sowohl das wieder Zueinanderfinden als auch die begleitete Trennung. Die Psychotherapeutin erfüllt hier eine moderierende Rolle zwischen den betreffenden Personen, um (wieder) miteinander in Kommunikation zu treten und neues Verstehen zu schaffen.
Ablauf
1. Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel in drei Schritten. Als Erstes vereinbaren wir ein persönliches Kennenlerngespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). Dieses dient dazu, einen ersten Überblick über Ihre Belastungen und Beeinträchtigungen zu gewinnen sowie eine Verdachtsdiagnose zu formulieren und zu schauen, ob Psychotherapie für Sie das richtige Angebot sein kann (eine Indikation vorliegt). Nur mit einer Indikation kann weiter mit der Privaten Krankenkasse abgerechnet werden. Auch dient das Gespräch dazu, die gegenseitige „Chemie“ zu prüfen, diese ist essenziell für das Gelingen einer Psychotherapie. Falls eine Sprechstunde hierzu nicht ausreicht, können bis zu zwei weitere Sprechstunden stattfinden. In diesen erfolgt beispielsweise genauere Diagnostik.
2. Daran an schließt sich die Probatorische Phase mit fünf weiteren 50-minütigen Sitzungen, in welchen eine gemeinsame Basis für die Therapie geschaffen wird. In dieser sollten Sie gut prüfen, ob eine regelmäßige Wahrnehmung der Termine und ein Umsetzen des Vereinbarten für Sie möglich ist. In diesen Sitzungen werden außerdem ein gemeinsames Störungsmodell erarbeitet („Welche Mechanismen stecken hinter meiner Erkrankung“) sowie Therapieziele festgelegt („Wo möchte ich denn eigentlich hin mit der Therapie?“).
3. Sodann wird die eigentliche Therapiephase eingeleitet. Die Therapie ist antrags- und teilweise genehmigungspflichtig bei der Krankenkasse bzw. Beihilfe.
Akutbehandlung: maximal 12 Sitzungen
Kurzzeittherapie: maximal 12 + 12 Sitzungen
Langzeittherapie: maximal 60 + 20 Sitzungen
In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können zusätzlich Bezugspersonenstunden durchgeführt werden.
Je nach Behandlungsplan und Bedarf kann eine Verhaltenstherapie, bei in der Regel wöchentlich stattfindenden Sitzungen á 50 Minuten, zwischen 3 Monaten und 2–3 Jahren dauern.
Abrechnung & Kosten
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Privatversicherte
Da Sie einen individuellen Vertrag/Tarif mit Ihrer Privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, gilt hier zu prüfen, welche Kosten und in welchem Umfang die PKV Leistungen übernimmt. Hierzu informieren Sie sich eigenständig bei Ihrer Krankenkasse.
Beihilfe
Die Beihilfe orientiert sich i.d.R. an der Psychotherapie-Richtlinie der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ablauf deckt sich mit dem oben beschriebenen. Meist übernimmt die Beihilfe einen prozentualen Satz.
Selbstzahlende
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Auch hier rechne ich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten ab. Das Honorar für eine Psychotherapeutische Sprechstunde beträgt 134,06€.
Gesetzlich Versicherte
Da ich keine Zulassung für eine kassenärztliche Abrechnung habe, kann nicht direkt mit der Gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können die Kosten selbst tragen oder ein Kostenerstattungsverfahren bei ihrer Krankenkasse anstoßen. Dies setzt i.d.R. voraus, dass Sie bereits mehrfach versucht haben, einen Platz in einer kassenärztlichen Praxis zu finden. Vereinbaren Sie hierzu bitte zunächst Psychotherapeutische Sprechstunden über die Termin-Service-Stelle mit der Telefonnummer 116 117. Bei einer bestimmten Anzahl Ablehnungen kann der Prozess der Kostenerstattung angestoßen werden.